Ihre Kanzlei für Arbeitsrecht in Bremen
Das Arbeitsrecht regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Rechtsfragen ergeben sich schon beim Abschluss von Arbeitsverträgen. Wichtig sind z. B. Regelungen zu Arbeitszeiten, Überstunden, Urlaub und ob der Arbeitsvertrag befristet sein soll. Bei Streitfragen, z. B. wegen erteilter Abmahnungen, werden oft Rechtsanwälte zu Rate gezogen. Dies gilt erst recht, wenn ein Aufhebungsvertrag geschlossen werden soll oder wenn der Arbeitsvertrag gekündigt wird. Für Arbeitnehmer kommt hier eine Kündigungsschutzklage in Betracht, für die eine sehr kurze Drei-Wochen-Frist gilt.
Sie haben Fragen zum Arbeitsrecht? Nutzen Sie unsere kostenfreie Erstberatung! Wir beraten immer mit dem Ziel, das bestmögliche Ergebnis für Sie zu erreichen.
Arbeitsverträge
Der Arbeitsvertrag regelt die Rechte und Pflichten zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Zentraler Punkt ist die Regelung, welche Arbeitsleistung der Arbeitnehmer zu erbringen hat und welche Vergütung der Arbeitgeber dafür zu zahlen hat.
Kündigung
Die Kündigung beendet das Arbeitsverhältnis zum Datum, das in der Kündigung angegeben ist, wenn der Arbeitnehmer gegen die Kündigung des Arbeitgebers keine Kündigungsschutzklage erhebt. Wird diese Klage nicht innerhalb von drei Wochen nach Zugang erhoben, ist die Kündigung so wie ausgesprochen wirksam.
Urlaub
Jeder Arbeitnehmer hat einen gesetzlichen Anspruch auf vier Wochen bezahlten Urlaub. In Tarifverträgen oder in Arbeitsverträgen ist oft ein höherer Urlaubsanspruch geregelt. Können bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses nicht alle gesetzlich garantierten Urlaubstage genommen werden, sind diese durch eine Zahlung des Arbeitsgebers abzugelten.
Abmahnung
Mit der Abmahnung macht der Arbeitgeber (oder auch der Arbeitnehmer) seinen Vertragspartner darauf aufmerksam, dass mit einem bestimmten Verhalten eine konkrete Pflicht aus dem Arbeitsvertrag verletzt worden ist. Zugleich wird die Aufforderung ausgesprochen, das beanstandete Verhalten künftig zu unterlassen, um eine Kündigung zu vermeiden.
Abfindung
Eine Entlassungsentschädigung, auch Abfindung genannt, wird vom Arbeitgeber gezahlt, um einen Kündigungsschutzprozess zu vermeiden oder zu beenden. Der Zweck ist dabei, dem Arbeitnehmer eine Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes zu zahlen bzw. den künftigen Lohnausfall ausgeglichen.
Individuelle Lösungen
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Jahrelange Expertise
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Kostenlose Erstberatung
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Unsere Leistungen
Seit 2008 sind wir erfolgreich bundesweit für unsere Mandanten tätig. Im Arbeitsrecht bieten wir rechtliche Unterstützung vor allem in folgenden Bereichen an:
Erstellen & Prüfen von Arbeitsverträgen
Erstellen & Prüfen von Arbeitszeugnissen
Anfertigen von Aufhebungsverträgen
Erstellen und Prüfung von Betriebsvereinbarungen
Unterstützung bei der Kündigung eines Arbeitsverhältnisses
Durchführung und fristgerechte Einreichung von Kündigungsschutzklagen
Kompetente und zuverlässige Vertretung vor den Arbeitsgerichten
Kostenfreie Ersteinschätzung
Kontaktieren Sie uns für eine kostenfreie Ersteinschätzung zu Ihrer arbeitsrechtlichen Fragestellung oder rufen Sie uns für kompetente Soforthilfe direkt an. Wir freuen uns darauf, Ihnen individuell weiterhelfen zu können.
Über uns
Wir beraten und vertreten Unternehmen, Arbeitnehmer, Geschäftsführer und leitende Angestellte bundesweit in allen relevanten Fragen des Arbeitsrechts. Dabei finden wir mit Ihnen einen individuellen Lösungsweg, um für Sie das bestmögliche Ergebnis zu erreichen.
Dr. André Ehlers
Rechtsanwalt
Sven Knychala LL.M.Eur.
Rechtsanwalt
Claas-Oliver Meißner
Rechtsanwalt
Der Prozess
Schritt 1
Erstkontakt
Sie nehmen zunächst Kontakt mit uns auf und geben uns einen kurzen Überblick über Ihren Fall. Wir vereinbaren dann einen Termin für die Erstberatung durch einen Rechtsanwalt – kostenfrei.
Schritt 2
Termin
Es erfolgt eine kostenfreie Erstberatung: telefonisch, persönlich oder als Video-Chat. Wir klären dann auch, welche Kosten entstehen und was etwa Ihre Rechtsschutzversicherung übernimmt.
Schritt 3
Auftrag
Ist Ihnen das Risiko zu hoch, bleibt es bei der Erstberatung. Ohne dass Ihnen Kosten entstehen. Nur wenn Sie mit den Konditionen einverstanden sind, erteilen Sie uns den Auftrag.
Häufig gestellte Fragen
Wie schnell wird meine Anfrage beantwortet?
Sobald Sie den Kontakt zu uns aufgenommen haben werden wir uns so schnell es geht bei Ihnen zurückmelden. In dringenden Fällen erreichen Sie unsere Anwälte telefonisch sofort. Anfragen per E-Mail beantworten wir in der Regel binnen 24 Stunden.
Bedienen Sie auch andere Rechtsgebiete?
Ja. Unsere Rechtsanwälte sind in unterschiedlichsten Rechtsgebieten tätig, schwerpunktmäßig aber im Bank- und Kapitalmarktrecht, sowie rund um den Dieselskandal. Sehen Sie sich gerne unsere Kanzleiseite an.
Welche Kosten kommen auf mich zu?
Die Kosten sind in der Regel vom Gegenstandswert abhängig. Mit welchem Kostenrisiko Ihr Fall verbunden ist erklären wir Ihnen im Rahmen der kostenfreien Erstberatung, also bevor die ersten Gebühren entstehen. Wenn Sie damit nicht einverstanden sind, bleibt es bei der Erstberatung. Für Sie entstehen dann endgültig keine Kosten.